Mit Wirkumg zum 1. August 2024 tritt die neue Fassung der Social-Media-Leitlinien für Hersteller alkoholhaltiger Getränke in Kraft. Darüber informiert der Deutsche Werberat des Zentralverbands der deutschen Werbewirtschaft e.V. (ZAW).
Branchennews
Verhaltensregeln für Influencer/innen
In den überarbeiteten Leitlinien (PDF am Textende) wird explizit festgeschrieben, dass die Hersteller alkoholhaltiger Getränke die für sie tätig werdenden Influencerinnen und Influencer darauf hinweisen müssen, dass im Kontext von kommerzieller Kommunikation für das Unternehmen die Verhaltensregeln des Deutschen Werberats zur kommerziellen Kommunikation für alkoholhaltige Getränke einzuhalten sind. Auf diese muss zusätzlich verlinkt werden.
Unternehmen, die einen Verstoß gegen den Verhaltenskodex feststellen, müssen die Löschung dieser kommerziellen Kommunikation von der Influencerin oder dem Influencer verlangen.
Hinweise verlinken
Die Hersteller alkoholhaltiger Getränke müssen auch bei der Interaktion mit Nutzerinnen und Nutzern auf den unternehmenseigenen Social-Media-Kanälen für die Einhaltung der Verhaltensregeln des Deutschen Werberats sorgen. Hierzu muss ein Hinweis auf den jeweiligen Social-Media-Auftritten erfolgen.
Die Hersteller müssen die Benutzerinnen und Benutzer des Social-Media-Kanals auf das Verbot der Weiterleitung der Inhalte an Personen unterhalb des gesetzlichen Abgabealters hinweisen. Ein solcher Hinweis muss nicht erfolgen, sofern bereits die technische Möglichkeit besteht, die Weiterleitung an diesen Personenkreis auszuschließen und hiervon Gebrauch gemacht wird.
Zudem findet sich in der neuen Fassung der Leitlinien ein Beispiel bzw. Formulierungsvorschlag für die Social-Media-Kanal-Information, so dass die Hersteller eine Hilfestellung für die Umsetzung der Regelungen bekommen.